WEKO erlässt provisorische Massnahmen im Kreditkartenmarkt

28.01.2010, Die Wettbewerbskommission (WEKO) erlässt vorsorgliche Massnahmen, mit welchen das heutige System zur Festlegung der schweizerischen Interchange Fees in verbesserter Form weitergeführt wird. Die Anpassungen führen zu einer Senkung dieser Gebühren.
Die vorsorglichen Massnahmen lösen ab dem 1. Februar 2010 die heute geltende Regelung ab, welche auf einen Entscheid der WEKO aus dem Jahr 2005 zurückgeht. Sie erfolgen im Rahmen einer im letzten Sommer eröffneten Untersuchung, mit welcher die Festsetzung der Interchange Fees unter Berücksichtigung der europäischen Entwicklung neu beurteilt werden soll und gelten bis zur definitiven Entscheidung in der Untersuchung. Die provisorische Lösung wurde von den wichtigsten Akteuren auf dem Markt akzeptiert und konnte somit aufgrund einer einvernehmlichen Regelung erlassen werden.
In der Untersuchung geht es um die Zulässigkeit der kollektiven Festlegung der Interchange-Fees und gegebenenfalls der dafür massgeblichen Kontrollmechanismen. Die WEKO ist zum Schluss gekommen, dass in der Zwischenzeit ein Wechsel von einem kostenbasierten zu einem anderen System nicht sinnvoll ist.
Interchange Fees sind Gebühren, welche die Acquirer (schliessen Kreditkartenakzeptanzverträge mit Händlern ab) an die Issuer (geben Kreditkarten heraus) bezahlen. Sie fliessen in die Händlerkommissionen ein, welche die Händler ihren Acquirern bezahlen müssen.
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