EFD: "Duty free" auch für ankommende Flugpassagiere: Bundesrat verabschiedet Botschaft

12.03.2010, Der Bundesrat hat heute gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung die Botschaft zum Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen zu Handen der Eidg. Räte verabschiedet. Duty-free-shops sollen in den Schweizer Flughäfen künftig auch für ankommende Passagiere offen stehen.
Mit der Botschaft unterbreitet der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen, damit nicht nur nach dem Ausland abfliegende, sondern auch aus dem Ausland ankommende Passagiere abgabenfrei in Zollfreiläden einkaufen können. Nach geltendem Recht müssen die in Zollfreiläden gekauften Waren aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeführt werden, damit Abgabenfreiheit zugestanden wird. Mit der Anpassung der Zoll-, Mehrwertsteuer-, Alkohol- und Tabaksteuergesetzgebung in Form eines Mantelerlasses (Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen) wird die rechtliche Voraussetzung geschaffen, dass in Zollfreiläden gekaufte Waren nicht zwingend nach dem Zollausland ausgeführt werden müssen und dass dadurch der abgabenfreie Einkauf auch bei Ankunft aus dem Zollausland ermöglicht wird.
Durch die Einführung des abgabenfreien Einkaufs bei der Ankunft aus dem Zollausland wird in der Schweiz mit der Schaffung von rund 60 - 80 neuen Arbeitsplätzen gerechnet. Der Mehrumsatz in den Zollfreiläden wird auf jährlich 50 - 60 Millionen Franken geschätzt, wovon jährlich rund 20 bis 23 Millionen Franken durch umsatzabhängige Mietzinseinnahmen den Flughafenbetreibern zugute kämen.
Eine nennenswerte Benachteiligung des schweizerischen Detailhandels ist nicht zu erwarten, da die Freimengen für die Einfuhr von Alkohol und Tabak, den beiden wichtigsten abgabenfreien Produkten, beibehalten werden und bei den übrigen Produkten eine Wertfreigrenze von 300 Franken zum Tragen kommt. Zudem werden die Einkäufe hauptsächlich vom Zollausland in die Schweiz verlagert. Im Vergleich zum aktuellen Einkauf in den benachbarten Grenzregionen ist der Umfang gering.
Mit der Vorlage wird die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Flughäfen zu anderen Flughäfen beibehalten, zumal die Schweizer Zollflugplätze bereits heute zu den führenden Flughäfen in Europa und der Welt gehören. Diese Stellung kann verteidigt werden, indem den in der Schweiz tätigen Fluggesellschaften und ihren Reisenden eine attraktive Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird. Dies ist umso wichtiger, da auch die Schweiz sich zunehmend in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld befindet und die Schaffung von zusätzlichen Ar- beitsplätzen keine Selbstverständlichkeit darstellt.
Weltweit kann heute in 58 Ländern abgabenfrei bei Ankunft eingekauft werden. Davon befinden sich 5 Länder in Europa (Gibraltar, Island, Norwegen, Serbien, Türkei).
Ergebnis der Vernehmlassung
In einer Motion hatte Nationalrat Hans Kaufmann (SVP/ZH) verlangt, dass Zollfreiläden nicht nur für abfliegende, sondern auch für ankommende Flugpassagiere geöffnet sein sollen. Die Motion wurde vom Parlament angenommen. Der Bundesrat führte in der Folge zwischen Mai und September 2009 eine Vernehmlassung durch.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die Vorlage. Insbesondere werden die mit der Einführung des sogenannten "Tax free on arrival" zu erwartenden positiven Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, die Beibehaltung der Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Zollflugplätze im europäischen und weltweiten Wettbewerb, die Stärkung des Tourismusstandortes Schweiz, die Vorteile in Bezug auf die seit dem 11. September 2001 immer strengeren Sicherheitsbestimmungen an Bord von Flugzeugen und nicht zuletzt das attraktive und bequeme Angebot für die Reisenden selbst hervorgehoben.
Die Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmer, welche sich gegen die Einführung des abgabenfreien Einkaufs anlässlich der Ankunft aus dem Zollausland ausspricht, vertritt die Ansicht, dass es sich primär um eine Privilegierung des Luftverkehrs handelt, die gegenüber den anderen Verkehrsarten zu einer Wettbewerbsverzerrung führt und sich demzufolge nicht mit den Bestimmungen über die Rechtsgleichheit und die Wettbewerbsneutralität in der Bundesverfassung vereinbaren lässt. Zudem weist sie darauf hin, dass das EU-Recht den "Tax free on arrival" nicht kennt und die Vorlage den Bestrebungen der Schweiz nach einer wei-testgehenden Europakompatibilität zuwiderlaufe. Ausserdem werde dem Ziel der WHO-Konvention, wonach der Verkauf von Tabakfabrikaten in Zollfreiläden gänzlich verboten werden soll, nicht gefolgt.
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