Cytos Biotechnology sichert sich eine starke Patentposition


Kuros Biosciences AG

28.09.2010, Cytos Biotechnology AG (SIX:CYTN) gab heute neuerliche Fortschritte in seinen Bemühungen zum Ausbau einer starken Position für geistiges Eigentum und Operationsfreiheit um die Kerntechnologie für sein Hauptprodukt CYT003-QbG10 in der Behandlung von allergischem Asthma und Rhinitis bekannt. Zum September 2010 ist die Einspruchsfrist für das erteilte Europäische Patent EP 1 450 856 B1 abgelaufen, ohne dass dritte Parteien Einsprüche eingelegt haben. Dies bedeutet, dass der Patentschutz in Kraft ist und dass vor dem Europäischen Patentamt von einer dritten Partei keine Einwände mehr erhoben werden können. Der breiteste Anspruch dieses Europäischen Patentes umfasst jegliche Produkte, die ein nicht methyliertes CpG-haltiges Oligonukleotid verpackt in einem virus-ähnlichen Partikel enthalten.



Mit dem Europäischen Patent EP 1 450 856 B1 wird Cytos Biotechnology daher eine Position für geistiges Eigentum eingeräumt, die weit über den Produktkandidaten CYT003-QbG10 hinausgeht und die im Wesentlichen die gesamte Bandbreite aller in ein virus-ähnliches Partikel verpackten CpG-Oligonukleotide abdeckt. Das Charakteristikum der Verpackung eines CpG-Oligonukleotids in ein virus-ähnliches Partikel ist wahrscheinlich der Schlüssel zum klinischen Erfolg des Produktkandidaten CYT003-QbG10 in der Behandlung von allergischem Asthma und Rhinitis.

Das Europäische Patent EP 1 450 856 B1 läuft im September 2022 aus. Cytos Biotechnology wurden bereits weitere internationale Patente erteilt bzw. es sind Patente angemeldet, die Exklusivansprüche bis mindestens 2026 gewähren sollten. Dies versetzt unseren zukünftigen Partner in die Lage, das kommerzielle Potential des Produktes zu maximieren. Cytos Biotechnology berichtet zudem, dass sein eigenes Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt gegen das Europäische Patent EP 0 948 510 B1 einer dritten Partei erfolgreich war und zur vollständigen Aufhebung dieses Patentes geführt hat. Diese vollständige Aufhebung wurde in dem anschliessenden Beschwerdeverfahren bestätigt.

Dieser Erfolg bestärkt die Sichtweise von Cytos weiter dahingehend, dass keine gültigen und durchsetzbaren Patentansprüche dritter Parteien existieren, die die Operationsfreiheit im Hinblick auf CYT003-QbG10 einschränken könnten.

Dr. Martin Sperrle, Chief Intellectual Property Officer bei Cytos, kommentierte die jüngsten Entwicklungen wie folgt: «Diese wichtigen Fortschritte in unserem Portfolio für geistiges Eigentum sind eine grosse Stütze in unseren laufenden Gesprächen mit möglichen Partnerunternehmen und stärken unsere führende Position auf diesem Gebiet.»


Medienkontakt:
Dr. Wolfgang A. Renner CEO Cytos Biotechnology AG T.: +41 44 733 47 03 F.: +41 44 733 47 04 E.: wolfgang.renner@cytos.com U.: www.cytos.com

Kontakt:
Kuros Biosciences AG
Wagistrasse 25
8952 Schlieren

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