Die Geldwäschereibekämpfung darf nicht zum Vorwand verkommen


Economiesuisse

03.11.2010, Überschiessende Regulierungen dürfen den Kampf gegen die Geldwäscherei nicht prägen, und das organisierte Verbrechen wird nicht dadurch bekämpft, dass Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei erhoben werden. Dies sind zwei der Schlussfolgerungen des 2. GwG- Kongresses, einem mit rund dreihundert Fachpersonen gut besuchten Anlass in Bern.



Steuerdelikte als Vortat – verkommt die Geldwäschereibekämpfung zum Vorwand? Unter diesem Motto referierten und diskutierten ausgewiesene Fachleute am zweiten nationalen GwG-Kongress am 3. November in Bern. Gemeinsam setzen sich die Exponenten gegen überschiessende Regulierungen bei der Bekämpfung der Geldwäscherei ein. Kontrovers waren die Haltungen der Politikerinnen und Politiker im Panelgespräch mit Bruno Frick (FDP), Hans Kaufmann (SVP), Susanne Leutenegger Oberholzer (SP) und Christa Markwalder (FDP). Die Veranstaltung wurde vom Forum Schweizer Selbstregulierungsorganisationen (Forum SRO) in Zusammenarbeit mit economiesuisse, SwissBanking und dem Schweizerischen Versicherungsverband durchgeführt.

Fiskalische Hintergründe und „extralegale“ Gremien
Die Absicht der Financial Action Task Force (FATF), Steuerdelikte zur Vortat der Geldwäscherei machen zu wollen, hat die Bekämpfung der Geldwäscherei weiter vom ursprünglichen Zweck, dem Kampf gegen das organisierte Verbrechen, entfernt. Wenn es nicht gelingt, nur schwerste Fiskaldelikte als Vortaten zu qualifizieren, riskieren die Schweizer Finanzintermediäre, als Vorhut ausländischer Steuerbehörden amten zu müssen.

Unmögliche Umsetzung
Wenn das System der Geldwäschereibekämpfung für den Kampf gegen die Steuerhinterziehung nutzbar gemacht werden soll, passiert der nächste Fehler, weil daraus fliessende Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre im Alltag nicht umsetzbar sein werden. Die Geldwäschereibekämpfung wird dadurch zum Vorwand. Und dies, obwohl die Länder der FATF, zu denen auch die Schweiz gehört, grundsätzlich selbst bestimmen können, welche Steuerdelikte sie als so schwerwiegend betrachten, dass sie als Vortat zur Geldwäscherei bestimmt werden.

Keine Hektik als helvetische Musterknaben!
Die Kongressorganisatoren fordern von der Politik Augenmass in der Umsetzung der neuesten FATF-Empfehlungen. Die Schweiz sollte beobachten, ob und welche weiteren Sorgfaltspflichten andere Staaten ihren Finanzintermediären auferlegen, um Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei zu erkennen und welche Erkenntnisse daraus gewonnen werden können.

Die Schweiz darf sich keinesfalls unter Druck setzen lassen, um dann in der Manier eines Musterknaben vorzupreschen. Ein solches Verhalten würde im Ausland kaum honoriert, würde aber unsere Finanzintermediäre vor schier unlösbare Aufgaben stellen.


Medienkontakt:
Dr. Markus Hess, Präsident Forum SRO M.: 079 407 35 91 Lic. iur. Thomas Pletscher, economiesuisse M.: 078 603 84 45 Dr. Renate Schwob, SwissBanking T.: 061 295 93 93 Fürsprecher Thomas Jost, Schweizerischer Versicherungsverband M.: 079 300 50 39

Kontakt:
Economiesuisse
Hegibachstrasse 47
8032 Zürich

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung