Dievini Hopp BioTech Holding wird Befreiung gewährt

04.11.2010, Die Agennix AG (Frankfurter Wertpapierbörse: Prime Standard, AGX/ISIN DE000A1A6XX4) wurde gestern davon in Kenntnis gesetzt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den grössten Aktionär der Gesellschaft, die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG („dievini“), sowie bestimmte Gesellschaften und Privatpersonen, denen der Anteilsbesitz von dievini zugerechnet wird, in Zusammenhang mit der im Oktober 2010 durchgegeführten Kapitalerhöhung der Gesellschaft von den Verpflichtungen aus §35 WpÜG befreit hat, die Kontrollerlangung zu veröffentlichen, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln sowie ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre der Agennix AG zu unterbreiten.
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