Das SAH fordert: Keine Ausbeutung bei der Fussball-WM 2018 und 2022.

24.11.2010, Am 2. Dezember bestimmt die Fifa die Austragungsländer für die Fussball- Weltmeisterschaften 2018 und 2022. Unter den Bewerbern befinden sich einige Länder, in denen die Lage der Arbeitnehmenden und die generelle Situation der Menschenrechte besorgniserregend sind. Das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH kommt zum Schluss, dass die Durchführung einer WM in Japan, Katar, Russland, Südkorea und den USA aus menschen- und arbeitsrechtlicher Sicht nicht empfohlen werden kann. Sie verdienen die rote Karte.
Die Fifa hat bei der Durchführung der Fussball-Weltmeisterschaft bislang menschen- und arbeitsrechtliche Aspekte vernachlässigt, wie die Bilanz der WM 2010 in Südafrika gezeigt hat. Das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH fordert die Fifa- Exekutivmitglieder auf, diese bei der Wahl der Austragungsorte für die WM 2018 und 2022 zu berücksichtigen.
«Sollte die Fifa unsere Analyse in den Wind schlagen und die WM trotzdem in einem dieser Problem-Länder durchführen, muss sie zwingend die Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte überprüfen», sagt SAH-Sprecher Christian Engeli. «Bislang hat es die Fifa jedoch bei Lippenbekenntnissen belassen und sich nicht mit konkreten Massnahmen dafür eingesetzt.»
Das SAH bezieht sich in seiner Studie auf die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und hat die Länderberichte von Amnesty International und des Internationalen Gewerkschaftsbundes IGB in Bezug auf die Arbeits- und Menschenrechtslage analysiert.
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