Automobil Club der Schweiz: Unsinnig und untauglich

26.11.2010, Der ACS lehnt die neuen rechtlichen Grundlagen in aller Entschiedenheit ab. Die Idee der Einrichtung von Umweltzonen mag vor fünfundzwanzig Jahren - einem Vierteljahrhundert! - als die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes in Kraft gesetzt wurde, bestechend erschienen sein. Seither haben sich die schweizerische Fahrzeugflotte und damit die Luftbelastung durch den Strassenverkehr so stark verändert, dass mit Umweltzonen kaum mehr eine Verbesserung zu erreichen ist und sie daher eine unverhältnismässige Massnahme darstellen.
Nicht zuletzt spricht auch eine Gesamtbetrachtung unserer Verkehrssysteme und Anforderungen gegen eine übertriebene Abschottung der Stadtzentren. Es wäre ein ökologischer und wirtschaftlicher Unsinn, wenn zum Beispiel die in den Stadtzentren liegenden Hauptstationen unserer wichtigsten Eisenbahnverbindungen nur noch teilweise mit dem motorisierten Individualverkehr erreichbar wären. Ebenso unsinnig wäre es, wenn in den Städten bestehende Parkhäuser praktisch nicht mehr genutzt werden könnten.
Demgegenüber erwartet der ACS von den Städten, dass sie sich aktiv an der Förderung von mit alternativen Energieträgern betriebenen Fahrzeugen beteiligen und die erforderlichen Infrastrukturen wie zum Beispiel Ladestationen umgehend bereitstellen.
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Niklaus Zürcher Direktor Automobil Club der Schweiz M.: +41 79 341 01 67 E.: nik.zuercher@acs.ch
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