OLG Hamm weist anhängige Beschwerden bzgl. der Neubesetzung des Aufsichtsrats zurück

21.12.2010, Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Beschluss vom 16.12.2010 sämtliche noch anhängige Beschwerden gegen den Beschluss des Registergerichts des Amtsgerichts Bad Oeynhausen, mit dem der Aufsichtsrat der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten EHLEBRACHT AG um vier Aufsichtsratsmitglieder auf die satzungskonforme Anzahl von sechs Aufsichtsratsmitgliedern ergänzt worden war, zurückgewiesen. Kurze Zeit zuvor hatte bereits ein Beschwerdeführer seine Beschwerde zurückgezogen.
Der Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG setzt sich wie folgt zusammen: Herr Dr. Walter Hasselkus -Aufsichtsratsvorsitzender- Herr Jörns Haberstroh -stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender- Herr Dr. Leopold Dieck Herr Günter Pless Herr Achim Wiegmann -Arbeitnehmervertreter- Frau Tanja Henning -Arbeitnehmervertreter-
Mit dem vorliegenden Beschluss hat die Gesellschaft nun abschliessende Rechtssicherheit bzgl. zukünftiger Beschlüsse des Aufsichtsrats zurück erlangt.
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