Kanton Fribourg arbeitet Aufzugs-Gesetz aus

23.12.2010, Der Kanton Fribourg plant eine Revision seiner Gesetzgebung, um die Sicherheit älterer Aufzüge zu erhöhen. Das hat die Regierung in ihrer Antwort auf ein Postulat von François Roubaty betont. Im Kanton Fribourg entspricht rund die Hälfte der 6000 Aufzüge nicht mehr den aktuellen Sicherheitsbestimmungen.
r ältere Aufzüge gilt in der EU seit einigen Jahren die SNEL, die Safety Norm for Existing Lifts (EN 81-80). Hauptziel der SNEL ist es, existierende Aufzüge innerhalb nützlicher Frist an die heutigen Sicherheitsstandards anzupassen. Auch die Schweiz will damit das Gefahrenpotenzial in alten Aufzügen reduzieren. Seit dem 1. Juli 2004 ist die SNEL darum als SIA-Norm 370.080 in Kraft.
Bis heute haben Genf und Zürich in Anlehnung an die SNEL-Norm (Safety Norm for Existing Lifts, EN 81-80) ihre Gesetze angepasst. Gestützt auf diese Norm hat 2008 der Kanton Zürich die ESBA-Richtlinien in Kraft gesetzt. Diese Richtlinien zur «Erhöhung der Sicherheit an bestehenden Aufzügen im Rahmen der besonderen Bauverordnung I» verlangen innerhalb einer vorgeschriebenen Frist die Nachrüstung von sieben Punkten bei Aufzügen, die vor dem 1. August 2001 eingebaut wurden.
Am 19. Juni 2009 hat der Grosse Rat des Kantons Freibourg grossmehrheitlich ein Postulat von François Roubaty überwiesen, das eine Studie über den Sicherheitszustand bestehender Aufzüge im Kanton verlangt. Die Friburger Regierung hat diese Studie zwischenzeitlich durchgeführt und kommt dabei zu folgenden Ergebnissen: 2900 von 6000 Aufzügen entsprechen nicht den SNEL-Normen: 2600 haben eine ungenügende Notrufeinrichtung, 1100 fehlende Kabinentüren, 1200 eine ungenügende Anhaltegenauigkeit. Die beiden letzteren Mängel verursachen gemäss Antwort der Freiburger Regierung die meisten Unfälle.
Die Freiburger Regierung wird nun im Rahmen einer allgemeinen Revision des Feuerpolizei- Gesetzes eine Bestimmung ausarbeiten, die die Verbesserung der Sicherheit der bestehenden Aufzüge vorschreibt. Im Freiburger Recht wird die Sicherheit von Aufzügen nicht im allgemeinen Baurecht geregelt, sondern in der Gesetzgebung über die Feuerpolizei. Bei der Bestimmung der konkret zu ergreifenden Verbesserungsmassnahmen will man sich auf die Zürcher ESBA-Richtlinien stützen.
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