Pressemappe Bayer (Schweiz) AG
Bayer (Schweiz) AG akzeptiert den Entscheid der Wettbewerbs-kommission (Weko) vom 1.12.09 nicht und reicht gegen den Entscheid der Weko beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Bayer (Schweiz) AG weist den Vorwurf von jeglichen Preisabsprachen klar zurück.
Zürich - In der Schweiz und weiteren europäischen Ländern werden seit kurzer Zeit Matratzen und weitere Bettwaren wie Matratzenauflagen zur Magnetresonanztherapie unzulässig unter dem Namen Bayer bzw. dem bekannten Markenzeichen, dem Bayer-Kreuz, angeboten.
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